Jugendhaus Moosburg
Vermietung
VERMIETUNG
des Jugendhauses
Es gibt im Jugendhaus Moosburg die Möglichkeit, den Veranstaltungsraum samt Küche für private Veranstaltungen zu mieten. Hierzu einige grundsätzliche Punkte. Diese Vermietungen können ausschließlich an Samstagen erfolgen. Zielgruppe dafür sind die Moosburger Kinder und Jugendlichen, sowie die jungen Erwachsenen im Alter von 6 – 27 Jahren. Ausnahmen davon sind nur auf Anfrage und Entscheidung der Stadtjugendpflege und der Stadtverwaltung möglich. Religiöse oder politische Veranstaltungen sind nicht gestattet. Öffentliche und gewerbliche Veranstaltungen müssen vorher durch die Stadtjugendpflege sowie die Stadtverwaltung genehmigt werden. Die Kapazität des Veranstaltungsraumes beträgt unbestuhlt maximal 120 Personen. Pro 25 Besucher, die zur Veranstaltung erwartet wird, ist eine mind. 25-jährige Aufsichtsperson nötig. An alkoholischen Getränken ist ausschließlich Bier erlaubt! Die Erfüllung aller gesetzlichen Auflagen sowie eine anschließende Reinigung verstehen sich von selbst.
Eine Nutzungsüberlassung an Sonntagen ist ausschließlich für Vereine und Verbände, sowie Institutionen aus Moosburg zur Durchfürhrung ihrer Kinder- und Jugendarbeit möglich. Dabei darf die Nutzung nur in den Nachmittagsstunden zwischen 13.00 Uhr und 19.00 Uhr erfolgen.
Vermietung an
Jugendliche / junge Erwachsene
50,- € Miete (+100,- € Kaution)
Vermietung an
Moosburger Vereine & Verbände
50,- € Miete (+100,- € Kaution)
Achtung!
Bei Veranstaltungen von Vereinen, welche keine Veranstaltung für die Jugend ausrichten, behalten wir uns vor, bis vier Wochen vor der Veranstaltung die Raumüberlassung zu stornieren, um eine Jugendveranstaltung (Vermietung Jugendliche, Jugendkulturveranstaltung, Veranstaltungen der Stadtjugendpflege oder Jugendpflegeanhängige Gruppen) vorzuziehen.
Der Mieter und die Aufsichtsperson(en) haften als Gesamtschuldner für alle Schäden, die dem Jugendentrum an den überlassenen Räumen, Mobiliar, Anlagen und Geräten durch die Nutzung entstehen.
Der Mieter und die Aufsichtsperson(en) stellen das Jugendzentrum und den Träger von etwaigen Haftungsansprüchen für Schäden frei, die entstehen könnten, oder welche, die Dritten im Zusammenhang mit der Nutung entstehen und verichten auf eigene Haftungsansprüche gegenüber Jugendzentrum oder der Stadt Moosburg. Die Mieter und die Aufsichtsperson(en) sind zur pfleglichen Behandlung des Gebäudes, der Räume, des Inventars und der gesamten Außenanlage verpflichtet. Beschädigungen am Gebäude, den Räumen, der Außenanlage sowie Beschädigungen oder Verlust von überlassenem Inventar sind dem Jugenzentrum sofort zu melden und es ist Schadensersatz zu leisten, bw. es wird von der Kaution ein festgelegter Betrag einbehalten, ggf. der Restbetrag in Rechnung gestellt. Der Mieter und die Aufsichtsperson(en) haften auch, wenn die verursachende Person nicht festgestellt werden kann.
Haftungsausschluss des Überlassers: Das Jugendzentrum haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, bei Storno der Verträge oder unverschuldetem Ausfall von Räumen, Anlage und Inventar.
Die Räume werden nicht zu Zwecken öffentlicher, religiöser, politischer oder gewerblicher Nutzung überlassen. Die Veranstaltung hat ausschließlich privaten Charakter (z.B. Geburtstags-, Vereins- oder Klassenfeier etc.) zu haben. Öffentliche Veranstaltungen sind in gesondertem Rahmen individuell von der Stadtjugendpflege zu genehmigen, dabei behält sich die Stadtjugendpflege das Recht vor, im Zweifelsfall auch eine zuvor genehmitgte Veranstaltung abzusagen und den Vertrag zu stornieren. Bei öffentlichen Veranstaltungen sind Schankerlaubnis, Anzeige der Veranstaltung (Genehmigung), und eventuelle Ausnahmegenehmigung zum jugendschutz gesondert einzuholen
Ausschank und Anzeige im Ordnungsamt Moosburg; Ausnahmegenehmigung zum Jugendschutz im Amt für Jugend und Familie Freising.
Die Überlassung der Räume und des Inverntars erfolgt ausschließlich an die im Vertrag genannten MieterInnen. Die Überlassung an Dritte ist nicht zulässig.
Dem/der Mieter/in wird nach Unterzeichnung des Raumüberlassungsvertrages sder Schlüssel der Räume übergeben.
Die Erfüllung gesetzlicher Auflagen, insbesondere des Jugendschutzes und der Brandschutzverordnung, Räum- und Streupflicht der Wege (im Winter) sowie die Einhaltung des Vertrages, ist durch die MieterInnen sicherzustellen.
In dem Jugendzentrum besteht in allen Räumen ein absolutes Rauchverbot!
Die Fluchtwege, d.h. alle Eingänge, Flure und Ausgangstüren müssen immer frei sein.
Der Veranstaltungsraum ist auf eine maximale NutzerInnenanzahl von 120 Personen, feuerpolizeilich zugelassen. Die VertragsunterzeichnerInnen haben auf die Einhaltung dieser Grenze zu achten
Bei Verstoß sind auch hier die VertragsunterzeichnerInnen zu vollem Schadensersatz verpflichtet. Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die entrichtete Kaution auch bei einem druch die Veranstaltung provozierten Polizeieinsatz einbehalten wird.
Wir dulden in unserer Einrichtung keinerlei extremistische, homophobe, pornografische, fremdenfeindliche, verleumderische, gewaltverherrlichende, nationalistische, antidemokratische, jugendgefährdende, rassistische, bedrohende, Menschen mit handicap abwertende Äußerungen, Aktionen oder Veranstaltungen und ahnden sie mit einer sofortigen Kündigung des Überlassungsvertrages und mit einem sofortigen Hausverbot!