
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
im Ferienprogramm der Stadt Moosburg
1.
VERANSTALTER
Stadt Moosburg a.d. Isar, Stadtplatz 13, 85368 Moosburg a.d. Isar i.V. Stadtjugendpflege Moosburg
2.
ANMELDUNG
a) Anmeldebefugnis
b) Nichtigkeit der Anmeldung
3.
TEILNAHME
Eine Teilnahme ist nur mit vorangegangener abgeschlossener Anmeldung möglich.
4.
ALTERSGRENZEN
5.
BEGINN, DAUER & ENDE
Die Veranstaltungen beginnen i.d.R. pünktlich und enden ebenso. Ab 5 Minuten vor Beginn der Veranstaltung bis zur Abholung werden die Kinder nach bestem Wissen und Gewissen beaufsichtigt und betreut. Wir bitten daher höflichst um Pünktlichkeit. Ist Ihr Kind mit dem Zusatz „mein Kind darf alleine nach Hause gehen“ angemeldet, so endet die Betreuung und Aufsicht mit Ende der Veranstaltung. Sollte eine Veranstaltung früher oder später als angekündigt enden, so informieren wir die Erziehungsberechtigten umgehend.
6.
AUSRÜSTUNG DER TEILNEHMENEN KINDER
7.
AUSFALL / KRANKHEIT
Sollte eine Veranstaltung ausfallen, so bekommt der/die TeilnehmerInnen bzw. der/die Erziehungsberechtigte unverzüglich eine Benachrichtigung, sowie natürlich den Teilnahmebeitrag zurück. Im Falle einer Erkrankung der TeilnehmerInnen kann die Gebühr nur gegen die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erstattet werden. Bei Krankheit, insbesondere Infektionskrankheiten bitte die Kinder nicht zu den Veranstaltungen bringen.
Sollte Ihr Kind grippeähnliche Symptome aufzeigen oder der Verdacht auf eine Covid 19 Infektion bestehen ist die Teilnahme untersagt! Selbiges gilt bei Personen, die direkten Kontakt zu Covid 19 infizierten Personen hatten. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere.
8.
UNENTSCHULDIGTES FERNBLEIBEN
Die Stadtjugendpflege ist mindestens 30 Minuten vor Beginn einer Veranstaltung über die Nichtteilnahme zu informieren. Bleiben TeilnehmerInnen mehrmals unentschuldigt der Veranstaltung fern behält sich die Stadtjugendpflege vor, diese befristet von weiteren Veranstaltungen auszuschließen. Der Ausschluss erfolgt schriftlich. Eine Erstattung der Teilnahmegebühren, auch für folgende Veranstaltungen, erfolgt nicht.
9.
EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG
Mit der Anmeldung sowie mit der Teilnahme an Veranstaltungen der Stadtjugendpflege Moosburg erklären die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis, dass während der Veranstaltungen durch Presse sowie durch MitarbeiterInnen der Stadtjugendpflege Bildaufnahmen gemacht werde dürfen. Diese können ohne weitere Genehmigung in der örtlichen Presse sowie im Internet veröffentlicht werden. Individuelle Bilder können im Nachhinein auf ausdrücklichen Wunsch von der Homepage genommen werden.
10.
VERSICHERUNGSSCHUTZ
Die Stadtjugendpflege Moosburg hat eine Veranstalterhaftpflichtversicherung. Diese übernimmt ggf. Schäden, die durch die Schuld der Stadtjugendpflege Moosburg oder deren MitarbeiterInnen sowie BetreuerInnen entstanden sind. Für materielle Schäden, wie etwa in Punkt 6 wird keine Haftung Übernommen.
11.
UNFALLVERSICHERUNG
Die Stadt Moosburg hat eine Gemeindeunfallversicherung
12.
PRODUKTGARANTIE
13.
VERANSTALTUNGSBESCHREIBUNGEN
Die Texte im Heft dienen der Werbung und der groben Erläuterung. Wenn Sie sich nicht sicher sind wie die Veranstaltung abläuft, so fragen Sie bitte bei der Anmeldung. Sollte Ihr Kind sehr sensibel sein, so bedenken Sie dies bitte insbesondere bei anstrengenden Veranstaltungen sowie bei Übernachtungsveranstaltungen.
14.
HYGIENEKONZEPT
Hier (KONZEPT) finden Sie das aktuelle Hygienekonzept der Stadtjugendpflege Moosburg. Dieses Konzept ist von den Eltern, sowie von den Kindern einzuhalten. Bei Nichtbeachtung erfolgt zum Schutz der anderen TeilnehmerInnen ein sofortiger Ausschluss. Eine Nichteinhaltung kann zivilrechtliche Folgen in sich tragen.
15.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte einer der Punkte rechtlich nichtig sein, oder gegen Sitten und Moral verstoßen, so bleiben die anderen Punkte davon unberührt.