TEILNAHMEBEDINGUNGEN

im Ferienprogramm der Stadt Moosburg

1.

VERANSTALTER

Stadt Moosburg a.d. Isar, Stadtplatz 13, 85368 Moosburg a.d. Isar i.V. Stadtjugendpflege Moosburg

2.

ANMELDUNG

a) Anmeldebefugnis

Anmeldungen können nur von einem/einer Erziehungsberechtigten durchgeführt werden. Eine Anmeldeanfrage zu bestimmten Veranstaltungen können in den Ferienprogrammen per Email, postalisch oder direkt im Briefkasten der Stadtjugendpflege, Am Stadion 1, durchgeführt werden. Die Stadtjugendpflege behält sich das Recht vor, bei einem höheren Anfrageaufkommen die zu vergebenden Plätze zu verlosen. Ein komplett ausgefüllter Anmeldeanfragebogen mit den Wunschterminen ist die Grundvoraussetzung zu einer gültigen Anmeldung. Die Anmeldung ist dann abgeschlossen und gültig, wenn der in Rechnung gestellte Betrag zu den angebotenen Terminen im Jugendzentrum Moosburg in bar entrichtet wurde und die entsprechenden Veranstaltungen als bezahlt / gebucht bestätigt wurden. Bringen Sie dazu bitte die Ihnen gesandte Rechnung mit.

b) Nichtigkeit der Anmeldung

Anmeldungen sind personenspezifisch und damit nicht auf andere Personen übertragbar. Unwahre Angaben bei der Anmeldung, sowie die Anmeldung von Kindern außerhalb des angegebenen Altersspektrums können zur Nichtigkeit führen. Beachten Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse besonders, dass die angegebenen Telefonnummern korrekt sind und Sie unter dieser auch erreichbar sein müssen. Die Stadtjugendpflege Moosburg behält sich das Recht vor Anmeldungen aufzuheben, sollte der Schutz der anderen TeilnehmerInnen, BetreuerInnen oder der gesamten Veranstaltung nicht mehr gewährleistet sein. Entscheidend hierfür ist allein die pädagogische Beurteilung der hauptamtlichen MitarbeiterInnen der Stadtjugendpflege Moosburg. Die Anmeldung ist dann abgeschlossen und gültig, wenn der in Rechnung gestellte Betrag zu den angebotenen Terminen im Jugendzentrum Moosburg in bar entrichtet wurde, und die entsprechenden Veranstaltungen als bezahlt / gebucht bestätigt wurden.

3.

TEILNAHME

Eine Teilnahme ist nur mit vorangegangener abgeschlossener Anmeldung möglich.

4.

ALTERSGRENZEN

Grundsätzlich können im Ferienprogramm nur Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 15 Jahren teilnehmen. Es sind jedoch für jede Veranstaltung auf der Webseite die spezifisch angegebenen Altersangaben zwingend zu beachten. Verstöße gegen die Altersgrenzen können zu einer Nichtigkeit der Anmeldung nach 2b) führen.

5.

BEGINN, DAUER & ENDE

Die Veranstaltungen beginnen i.d.R. pünktlich und enden ebenso. Ab 5 Minuten vor Beginn der Veranstaltung bis zur Abholung am Veranstaltungsende werden die Kinder nach bestem Wissen und Gewissen beaufsichtigt und betreut. Wir bitten daher höflichst um Pünktlichkeit. Ist Ihr Kind mit dem Zusatz „mein Kind darf alleine nach Hause gehen“ angemeldet, so endet die Betreuung und Aufsicht mit Ende der Veranstaltung. Sollte eine Veranstaltung früher oder später als angekündigt enden, so informieren wir die Erziehungsberechtigten umgehend.

6.

AUSRÜSTUNG DER TEILNEHMENEN KINDER

Für alle TeilnehmerInnen und Veranstaltungen gilt: Strapazierfähige Kleidung, die im Bedarfsfall auch verschmutzt werden kann. Bei Freiluftveranstaltungen ist ein Regenschutz / Sonnenschutz zu bedenken, Festes Schuhwerk, um die Unfallgefahr zu minimieren. Etwaige benötigte Medikamente sind mitzuführen und selbstständig einzunehmen, Brotzeit und Getränke mitbringen

7.

AUSFALL / KRANKHEIT

Sollte eine Veranstaltung ausfallen, so bekommt der/die TeilnehmerInnen bzw. der/die Erziehungsberechtigte unverzüglich eine Benachrichtigung, sowie natürlich den Teilnahmebeitrag zurück. Im Falle einer Erkrankung der TeilnehmerInnen kann die Gebühr nur gegen die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erstattet werden. Bei Krankheit, insbesondere Infektionskrankheiten bitte die Kinder nicht zu den Veranstaltungen bringen.

 

8.

UNENTSCHULDIGTES FERNBLEIBEN

Die Stadtjugendpflege ist mindestens 30 Minuten vor Beginn einer Veranstaltung über die Nichtteilnahme zu informieren. Bleiben TeilnehmerInnen mehrmals unentschuldigt der Veranstaltung fern behält sich die Stadtjugendpflege vor, diese befristet von weiteren Veranstaltungen auszuschließen. Der Ausschluss erfolgt schriftlich. Eine Erstattung der Teilnahmegebühren, auch für folgende Veranstaltungen, erfolgt nicht.

9.

EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG

Mit der Anmeldung sowie mit der Teilnahme an Veranstaltungen der Stadtjugendpflege Moosburg erklären die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis, dass während der Veranstaltungen durch Presse sowie durch MitarbeiterInnen der Stadtjugendpflege Bildaufnahmen gemacht werde dürfen. Diese können ohne weitere Genehmigung in der örtlichen Presse sowie im Internet veröffentlicht werden. Individuelle Bilder können im Nachhinein auf ausdrücklichen Wunsch von der Homepage genommen werden.

10.

VERSICHERUNGSSCHUTZ

Die Stadtjugendpflege Moosburg hat eine Veranstalterhaftpflichtversicherung. Diese übernimmt ggf. Schäden, die durch die Schuld der Stadtjugendpflege Moosburg oder deren MitarbeiterInnen sowie BetreuerInnen entstanden sind. Für materielle Schäden, wie etwa in Punkt 6 wird keine Haftung Übernommen.

11.

UNFALLVERSICHERUNG

Die Stadt Moosburg hat eine Gemeindeunfallversicherung 

12.

PRODUKTGARANTIE

Weder eine Garantie für eine erfolgreiche Anfertigung, noch eine Garantie für das Erlernen gewisser Fähigkeiten kann es im Rahmen des Ferienprogramms der Stadt Moosburg geben. Ein Zustandekommen einer Veranstaltung kann nicht garantiert werden. Sollte eine Veranstaltung ausfallen, gelten die Bestimmungen aus Punkt 7.

13.

VERANSTALTUNGSBESCHREIBUNGEN

Die Texte auf der Homepage dienen der Werbung und der groben Erläuterung. Wenn Sie sich nicht sicher sind wie die Veranstaltung abläuft, so fragen Sie bitte bei der Anmeldung. Sollte Ihr Kind sehr sensibel sein, so bedenken Sie dies bitte insbesondere bei anstrengenden Veranstaltungen sowie bei Übernachtungsveranstaltungen.

14.

HYGIENEKONZEPT

Hier (KONZEPT) finden Sie das aktuelle Hygienekonzept der Stadtjugendpflege Moosburg. Dieses Konzept ist von den Eltern, sowie von den Kindern einzuhalten. Bei Nichtbeachtung erfolgt zum Schutz der anderen TeilnehmerInnen ein sofortiger Ausschluss. Eine Nichteinhaltung kann zivilrechtliche Folgen in sich tragen.

14.

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte einer der Punkte rechtlich nichtig sein, oder gegen Sitten und Moral verstoßen, so bleiben die anderen Punkte davon unberührt.