Jugendhaus Moosburg Eingangstür

Jugendhaus Moosburg

Hausordnung

HAUSORDNUNG

Deutsch
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im Jugendhaus Moosburg

1.

Im gesamten Jugendhaus und dazugehörigem Gelände gelten die gesetzlichen Bestimmungen, die auch sonst überall in Deutschland gelten. Im Besonderen folgende: Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit, Nichtraucherschutzgesetz in Bayern.

2.

Wir sprechen in ganzen Sätzen, das erwarten wir auch von Euch! Eine gepflegte Umgangsform setzen wir voraus. „Bitte“ & „Danke“ sind für uns selbstverständlich, für Euch etwa nicht?!

3.

Beschädigungen und Missgeschicke sind sofort den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu melden, es gilt das Verursacherprinzip: Wer Mist macht, räumt auch wieder auf! Heftigere Beschädigungen müssen vom Verursacher bzw. der Verursacherin erstattet werden, ggf. von den Eltern.

4.

Handgreiflichkeiten, Diebstahl, Beleidigungen, rassistische Äußerungen, mutwillige Sachbeschädigung, Hehlerei und Dealen wir im Jugendhaus nicht geduldet und sofort zur Anzeige gebracht!

5.

Waffen, sowie feststehende Messer, Klappmesser, Schlagringe, Wurfsterne usw. werden ebenfalls nicht geduldet und sofort zur Anzeige gebracht.

6.

Hausrecht: Das Hausrecht wird von den MitarbeiterInnen der Stadtjugendpflege ausgeübt, dementsprechend zählt das auch. Ein Hausverbot (dies zählt auch für den gesamten Außenbereich) wird in der Regel schriftlich erteilt, bei Minderjährigen an deren Eltern.

7.

Das Verzehren von eigenen Getränken ist im Jugendhaus verboten. Kostenlos könnt ihr jederzeit Wasser haben. Die anderen Getränke gibt es an der Theke.

8.

Alkohol: Das Mitbringen von alkoholhaltigen Getränken ins Jugendhaus ist grundsätzlich untersagt. Bei Missachtung erfolgt sofort ein Hausverbot! im Jugendhaus ist Alkohol trotzdem kein Tabu, es gibt in begrenztem Rahmen frei nach dem Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit an der Theke auch alkoholische Getränke, z.B. Bier, zu kaufen. Die Weitergabe an Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine Straftat, auch diese dulden wir nicht!

Verstöße gegen die Hausordnung werden mit Verwarnungen, sprich verbaler Hinweis auf die Hausordnung, mit einem Rauswurf für den restlichen Tag, bei mittleren Vergehen oder einem Hausverbot von mehreren Tagen oder Wochen, je nach Schwere des Vergehens mit schriftlicher Benachrichtigung der Eltern bei Minderjährigen geahndet. In strafrechtlich relevanten oder pädagogisch begründeten Fällen kann es auch zur Anzeige bei der Polizei kommen.